Website, Newsletter & Kopplungsverbot

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DISCLAIMER: Dieser Podcast stellt keine Rechtsberatung dar.

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Vienna Writer’s Blog & Podcast
DSGVO auf EUR-Lex

Notizen:
Warum solltest Du Dich mit dem Thema beschäftigen?
Es ist alles nicht so schlimm, aber es gibt tatsächlich ein paar Dinge zu beachten.

Grundlage:
Artikel 6 & 7 DSGVO

Wie kannst Du das umsetzen?
Es gibt vor allem einige Dinge, die Du gar nicht brauchst. Zum Beispiel:

  • extra Zustimmungshäkchen am Kontaktformular, dass bei Kontaktaufnahme Dsten verarbeitet werden
  • erneute Newsletter-Einwilligung aller Abonnenten, vorausgesetzt, die sind ordentlich reingekommen
  • Wir erinnern uns, eine Zustimmung ist fein, aber nicht der einzige Grund, warum man Daten verarbeiten darf. Hör gern noch einmal in die Folge 3 rein.

    Was Du tatsächlich brauchst:
    Website:

  • https (bereits Standard, Let’sEncrypt)
  • Datenschutzerklärung – mit allem, was auf der Website tatsächlich vorhanden ist
  • Impressum – ggf via Impressumsservice (z.B. impressumservice.net) oder Coworking Spaces
  • Schau, ob Dein Verlag, Dein Coworkingspace, etc evtl einen Impressumsservice anbietet.

    Newsletter:

  • Double Opt-In
  • Möglichkeit, sich genauso einfach wieder auszutragen (eh schon beides Standard)
  • Zweckbindung beachten! Ggf. mehrere Newsletter Listen für unterschiedliche Themengebiete einrichten.
  • Kopplungsverbot:
    Das bedeutet, dass man eine Leistungsberbringung nicht an das Hergeben von Daten binden darf, wenn diese nicht für die Leistungserbringung notwendig sind.

    Fazit:
    Wie schon gesagt: Sei nicht das einfachste Opfer. Die Crawler von Abmahnanwälten und die Konkurrenz schlafen nicht. Vor allem aber werden Kunden und Websitebesucher den Standard bald gewöhnt sein und erwarten, dass Du eine ausgewiesene Datenschutzerklärung, etc. hast.

    Achte darauf, dass auf Deiner Website ein Impressum ist, dass Deine Seite https kann und eine Datenschutzerklärung vorhanden ist. Dann ist schonmal Level 1 geschafft. Alles, was man von außen sieht, sollte bis 25. Mai auf Schiene sein.

    Wenn dann noch ein AVV von einem Dienstleister (aka Auftragsverarbeiter) noch nicht vorliegt, ist alles halb so wild.

    ***
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